HERZLICH WILLKOMMEN




Ab 16. August gibt es wieder die Möglichkeit jede Menge Helme, Hosen, Jacken und vieles mehr von namhaften Herstellern günstig zu bekommen
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Montag - Freitag von 16.00 -20.00 Uhr
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2242 Prottes, Bahnstrasse 74 Top 16
Ein Besuch lohnt sich wer ein Schäppchen ergattern will.
Bombastische Preise bei lagernde Roller -20%
Bombenabverkaufspreise
Wir haben unseren Quad und Mopedbetrieb geschlossen, daher gibt es für alle Schnäppchenjäger den großen Abverkauf
SOOOOO günstig wird´s nimma!!!!!
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Angebot gültig solange Vorrat reicht
Lenkberechtigung für Quads und ATVs
Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind Mopeds oder Motorräder mit vier Rädern, wobei Quads Sportfahrzeuge und ATVs eher kleine Traktoren sind. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.
Je nach Motorleistung sind unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig:
- Führerschein der Klasse B . berechtigt zum Lenken
- Führerschein der Klasse A . berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs
- mit einer Leermase von maximal 400 kg und
- einer maximalen Motornennleistung von 15 kW.
- Führerschein der Klasse F . berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
- die als Zugmaschine eingestuft sind und
- deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
- Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel und vorne ein weißer reflektierender Kleber in der Größe einer Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
- Mopedausweis mit der Eintragung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" . berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer
- Leermasse von maximal 350 kg,
- Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
- Motornennleistung von maximal 4 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
- Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel
Achtung:
Quad- und ATV-Lenker und -Lenkerinnen sind verpflichtet,
- einen Sturzhelm zu tragen,
- eine Autoapotheke, ein Pannendreieck und seit 1. Mai 2005 eine Warnbekleidung mitzuführen,
- auf Autobahnen eine Pkw-Vignette mitzuführen (muss nicht aufgeklebt werden),
- in gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Parkgebühren zu bezahlen.